KHZG

Anschub für das digitale Krankenhaus

Von Andrea von Gersdorff · 2021

Der Bund will die Digitalisierung der Krankenhäuser beschleunigen. Dazu hat das Parlament das Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet und einen Fonds aufgelegt, der mehr als vier Milliarden Euro an Fördermitteln bereitstellt. Da es zügig vorangehen soll, können Anträge nur bis Ende 2021 gestellt werden. Nichthandeln wird sanktioniert.

Darstellung von einem Ct-Scan eines Gehirns.
Digitale Endgeräte können für Ärzte eine große Hilfe sein. Foto: iStock/Orientfootage

Wenn von der künftigen Digitalisierung aller Lebensbereiche die Rede ist, wird meistens weniger an das Gesundheitswesen gedacht. Doch auch hier wird die Digitalisierung von der Bundesregierung vorangetrieben. Nach der Einführung der elektronischen Varianten von Patientenakte und Medikationsplan ist mit deutlich kürzerer Vorlaufzeit im September 2020 das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten. Das Gesetz ist ein Teil aus dem im Juni 2020 von der Bundesregierung beschlossenen „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“, das unter anderem die Digitalisierung in Krankenhäusern unterstützen soll. 

Denn die Corona-Pandemie hat wie unter einem Brennglas verdeutlicht, dass in den vergangenen Jahren zu wenig in die Digitalisierung und moderne technische Ausstattung von Kliniken investiert wurde. Daher fördert das KHZG digitale Infrastrukturen, IT-Sicherheit und moderne Notfallkapazitäten sowie insbesondere die Digitalisierung von Prozessen und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts. Das heißt zum Beispiel, dass ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement ebenso gefördert wird wie die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, unter anderem mittels der erwähnten elektronischen Patientenakte. Aber auch die Einrichtung oder Erweiterung von technischen Systemen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit oder Vertraulichkeit der IT-Systeme können gefördert werden, ebenso wie Vorhaben zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse im Fall einer Epidemie. Zudem sollen die Notaufnahmen der Krankenhäuser modernisiert werden, indem die technische und insbesondere die IT-Ausstattung verbessert und somit auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Insgesamt können Krankenhäuser aus elf unterschiedlichen förderwürdigen Maßnahmen wählen in Abhängigkeit von den bereits bei ihnen vorhandenen Strukturen. Dabei ist in sechs der Förderbereiche eine Interoperabilität unbedingt erforderlich ist, damit Systeme mit anderen Systemen kooperieren können, was sowohl im Software- als auch im Hardware-Bereich, wie bei Medizingeräten, eine große Rolle spielt.

Kernelement Zukunftsfonds

Quelle: Deloitte, 2020

Die finanzielle Unterstützung der Kliniken läuft über den Krankenhauszukunftsfonds (KHFZ), der beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingerichtet wurde und das Kernelement des KHZG ist. In diesen Fonds werden ab dem 1. Januar 2021 insgesamt 4,3 Milliarden Euro eingezahlt, drei Milliarden stammen dabei vom Bund, 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern. Beim BAS können die Krankenhäuser bis zum 31. Dezember 2021 einen Förderantrag stellen, der von diesem gegebenenfalls bewilligt wird. Die Antragsstellung und mögliche Förderung steht jedem Krankenhaus offen, das in den sogenannten Krankenhausplan seines Bundeslandes im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes aufgenommen ist. Das sind letztlich alle Krankenhäuser eines Landes, allerdings keine reinen Privatkliniken. Bevor der Antrag beim BAS gestellt werden kann, müssen die Krankenhäuser oder der Krankenhausträger ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Aufgrund des Bedarfs entscheidet dann das jeweilige Bundesland innerhalb von drei Monaten, ob und für welche Vorhaben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung durch das BAS ist wiederum, dass sich die antragstellenden Länder oder die zu fördernden Einrichtungen mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen. Vorhaben von Hochschulkliniken und solche, an denen sie beteiligt sind, können mit bis zu zehn Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

Genaue Vorgaben

Wie bei jeder Förderung gibt es einiges zu beachten. Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt werden soll, dürfen nicht schon vor dem 2. September 2020 begonnen haben. Ferner müssen mindestens 15 Prozent der Fördermittel in Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit fließen, damit beispielsweise Patientendaten umfassend geschützt sind. Da die Krankenhäuser Digitalisierungs-Projekte nicht allein umsetzen können, sind externe IT-Dienstleister erforderlich. Der jeweilige verantwortliche IT-Dienstleister muss allerdings ab Januar 2021 ein Schulungsprogramm des Bundesamtes für Soziale Sicherung abschließen. Für den Bereich der Notfallversorgung gilt außerdem, dass ausschließlich Krankenhäuser gefördert werden, welche die Mindestanforderungen des G-BA-Notfallstufensystems erfüllen, die der Gemeinsame Bundesausschuss der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen erarbeitet hat. Krankenhäuser, die keine Notfallleistungen erbringen, werden nicht unterstützt. 

Sanktionen bei KHZG

Darstellung von zwei Ärzte, die auf einen Bildschirm sehen.
Das Krankenhauszukunftsgesetz soll unter anderem digitale Prozesse in Kliniken verbessern. Foto:iStock/sanjeri

Bis zum 30. Juni 2023 soll zweimal evaluiert werden, inwieweit sich der digitale Reifegrad der Kliniken verbessert und ob das Programm Anreize geschaffen hat. Andererseits sind ab 1. Januar 2025 finanzielle Sanktionen in Form von Abschlägen für Behandlungsleistungen für solche Krankenhäuser vorgesehen, die bis dahin die mit dem KZF förderfähigen digitalen Dienste nicht eingeführt haben. Daher sollte jedes Krankenhaus die Fördermöglichkeiten nutzen, um nicht durch drohende Abschlagszahlungen noch mehr ins Hintertreffen zu geraten.

weitere Quellen:
Gesundheit Digitalisieren

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