Digitale Gesundheitsanwendung

Apps auf Rezept

Von Thomas Schulze · 2020

Die Digitalisierung der Medizin ist ein Megatrend. Vor kurzem wurde ein weiterer Schritt in Richtung Digital Health getan: Seit Anfang Oktober gibt es Gesundheits-Apps auf Rezept. Dabei handelt es sich um in einem offiziellen Verfahren geprüfte digitale Gesundheitsanwendungen, kurz: DiGA.

Smartphone mit einer Gesundheits-App
Foto: iStock / tadamichi

Fünf Apps gibt es bereits, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingehend
geprüft worden sind. Eine solche Prüfung ist eine unter mehreren Voraussetzungen, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Hinzu kommt, dass der behandelnde Arzt die App verordnet hat und eine begründete Diagnose vorliegt.

Hilfen bei Tinnitus und Angststörungen

Die ersten Anwendungen, im webbasierten DiGA-Verzeichnis aufgenommenen wurden – abrufbar über diga.bfarm.de/de – bieten nach Angaben der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Hessen Hilfe bei Tinnitus und bei bestimmten Angststörungen. Möglich sind aber auch Apps gegen Rückenschmerzen, zur Hilfe bei Depressionen, Apps, die beim Einnehmen von Medikamenten helfen, digitale Tagebücher für Diabetiker oder unterstützende Apps bei Migräne und Schwangerschaften. „Generell“, so die Verbraucherschützer, „kommen Apps infrage, die bei Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen eine Unterstützung beim Erkennen, Verhüten, Lindern oder Behandeln bieten.“ Allerdings ist es nicht ganz einfach, in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden. Zunächst müssen die Anbieter der Apps einen Antrag beim BfArM stellen. Damit dieser genehmigt wird, müssen die DiGA überhaupt als Medizinprodukt zertifiziert sein und dadurch ihre Sicherheit und Funktionstauglichkeit nachweisen. Darüber hinaus müssen Qualität, Datenschutz und Informationssicherheit belegt sein. Last but not least muss die App nachweislich einen positiven Effekt auf die Patientenversorgung haben. Hier gibt es allerdings eine Einschränkung: Wenn dieser Nachweis zunächst noch nicht erbracht werden kann, dürfen Apps nach Vorlage einer Begründung und eines Evaluationskonzepts auch vorübergehend für zwölf Monate in das Verzeichnis aufgenommen werden. Sind die jeweiligen Apps im Verzeichnis schließlich gelistet, können sie von Ärzten und Psychotherapeuten verschrieben und durch die gesetzliche Krankenversicherung genehmigt werden.

Bitkom sieht gute Chancen für digitale Gesundheitsanwendungen

Der Digitalverband Bitkom sieht gute Voraussetzungen für die Verbreitung von digitalen Gesundheitsanwendungen. „Gesundheits-Apps auf Rezept können das bisherige medizinische Angebot in Deutschland sehr gut ergänzen und bringen die dringend notwendige Digitalisierung des Gesundheitssystems einen großen Schritt voran“, heißt es beim Verband. Die Offenheit der Menschen in Deutschland sei auf jeden Fall groß: 59 Prozent können sich vorstellen, Apps auf Rezept zu nutzen, 40 Prozent wollen ihren Arzt sogar aktiv danach fragen, wie eine Bitkom-Umfrage im Sommer 2020 herausgefunden hat.

Quellen:
Verbraucherzentrale "Gesundheits-Apps: medizinische Anwendungen auf Rezept"
t3n.de "Gesundheits-Apps auf Rezept ab morgen verfügbar"

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