Vorteile der elektronischen Patientenakte

Zentrales Element der Versorgung

Von Jürgen Ackermann · 2021

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen den Akteuren des Sektors zu erleichtern, um so die medizinische Versorgung zu verbessern. Im Fokus steht dabei die elektronische Patientenakte.

Ärztin und Arzt gucken sich elektronische Patientenakten an
Foto: iStock/ metamorworks

Seit dem 1. Januar 2021 stellen die Krankenkassen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) als kostenlose App zur Verfügung. Seit dem 1. Juli müssen nunmehr alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten die notwendige Ausstattung vorhalten, um Daten in die ePA übertragen oder auslesen zu können. Bis Ende 2021 sollen Apotheken und Krankenhäuser folgen. Die elektronische Patientenakte bietet den Vorteil, dass die bisher an verschiedenen Orten abgelegten Patientendaten in der ePA digital zusammengetragen sind. Ob Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen oder Behandlungsberichte, ob Medikationsplan oder Notfalldatensatz, über die App haben die Patientinnen und Patienten alle relevanten Informationen auf einen Blick vorliegen. Diese können sie im Bedarfsfall ihren Ärzten, Therapeuten und Apotheken zur Verfügung stellen.

Vorteile der elektronischen Patientenakte: Weitere Dokumente ab 2022

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kommen ab 2022 weitere Dokumente wie etwa Impfpass, Mutterpass, Kinder-Untersuchungsheft oder das zahnärztliche Bonusheft hinzu. Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepte sollen dann elektronisch in der ePA abgelegt werden können. Zentrale Rolle bei der ePA spielen die Patienten. Diese entscheiden selbst, ob sie die Akte nutzen wollen, wie sie sie verwalten möchten, welche Dokumente in der ePA abgelegt und wann sie wieder gelöscht werden sollen. Laut KBV bestimmen sie auch darüber, welche Praxis oder Apotheke in welchem Zeitraum welche Dokumente sehen und lesen darf. Höchste Priorität hat der Schutz der persönlichen Gesundheitsdaten. „Die Inhalte sind verschlüsselt, sodass niemand außer den Patienten und Patientinnen selbst beziehungsweise den von diesen zuvor berechtigten Personen Inhalte lesen können“, heißt es bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Array
(
    [micrositeID] => 59
    [micro_portalID] => 26
    [micro_name] => Smart Health
    [micro_image] => 6362
    [micro_user] => 1
    [micro_created] => 1623241005
    [micro_last_edit_user] => 0
    [micro_last_edit_date] => 0
    [micro_cID] => 3610
    [micro_status] => 1
    [micro_cache] => 0
    [deleted] => 0
)