Telematikinfrastruktur als Wegbereiter

Vernetzte Gesundheit

Von Jens Bartels · 2022

Mit elektronischer Patientenakte und E-Rezept sowie verschiedenen Telematikanwendungen wird das deutsche Gesundheitswesen Schritt für Schritt immer digitaler. Zwar gab es erhebliche Startschwierigkeiten, jetzt kommt das große Digitalisierungsprojekt aber voran.

Zwei Ärzte besprechen sich vor einem futuristischen Display.
Foto: iStock / metamorworks

Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten stehen der Digitalisierung weiterhin offen gegenüber. Dies ist eines der Ergebnisse des kürzlich erschienenen „PraxisBarometers Digitalisierung 2021“. So sind mittlerweile 94 Prozent der Praxen der unter 50-jährigen Medizinerinnen und Mediziner an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen, bei den Apotheken ist das flächendeckend der Fall. Im Vergleich zum Vorjahr berichten aber immer mehr Niedergelassene von der Fehleranfälligkeit der TI: 50 Prozent der befragten Praxen haben mindestens wöchentlich mit Fehlern bei der TI-Nutzung zu kämpfen.

Telematikinfrastruktur als Wegbereiter: Vorteile sind vielfältig

Grundsätzlich ist die Telematikinfrastruktur der Wegbereiter für die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Sie wird alle Akteure in diesem Bereich – von der Arztpraxis und dem Krankenhaus über Apotheken und den Pflegebereich bis zum Patienten – miteinander vernetzen und so den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen gewährleisten. Der Nutzen eines digitalisierten Gesundheitswesens ist groß. Eine funktionsfähige Telematikinfrastruktur ermöglicht unterschiedlichste Anwendungen wie etwa die Online-Aktualisierung der Stammdaten des Versicherten auf der Gesundheitskarte oder die Verwendung der elektronischen Patientenakte sowie des elektronischen Medikationsplans, aber auch die Ausstellung des elektronischen Rezepts oder der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 

Verzögerungen bremsen Umbau

Allerdings hinkt die Bereitstellung einzelner Fachdienste dem Zeitplan hinterher. Während die elektronische Patientenakte bereits seit dem vergangenen Jahr für Arztpraxen und Kliniken verpflichtend ist, wurde die für Anfang 2022 geplante flächendeckende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und des elektronischen Rezepts verschoben. Zugleich fallen immer wieder Schwierigkeiten bei der IT-Nutzung des großen Digitalprojekts des deutschen Gesundheitswesens auf. Ein Problem stellen in diesem Zusammenhang etwa zugelassene TI-Komponenten wie Kartenlesegeräte dar, die im Zusammenspiel mit bestimmten elektronischen Gesundheitskarten-Typen die Systeme in den Praxen zum Abstürzen bringen. Auch die Konnektoren als Hardware für den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur müssen durch neue Geräte ersetzt werden. Bis Ende 2025 sollen dann die TI-Dienste direkt über das Internet zu erreichen sein.

Wussten Sie schon, dass ...

… jeder in Deutschland Versicherte Anrecht auf die elektronische Patientenakte hat? Gespeichert werden Arztbriefe, Diagnosen, Befunde, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Röntgenbilder, elektronische Medikationspläne und Notfalldaten sowie seit diesem Jahr auch Impfausweis, Zahnbonusheft, E-Rezepte sowie Mutterpass und das Untersuchungsheft für Kinder. Dabei bestimmten allein die Nutzer, welche Dokumente sie bestimmten Haus- und Fachärzten oder Therapeuten freigeben.

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