Startschwierigkeiten

Für eine individuellere Versorgung

Von Svenja Rungiman · 2021

Röntgenaufnahmen, Laborergebnisse, Arztbriefe: Statt verteilt auf diverse Arztpraxen und in manchen Fällen sogar Privathaushalte werden all diese Informationen zukünftig digital vorliegen – im Rahmen der elektronischen Patientenakte. Seit dem ersten Juli steht sie allen gesetzlich Versicherten in Deutschland zur Verfügung.

Medizinisches Personal mit einem Tablet in der Hand.
Der Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten kann ab jetzt digital erfolgen. Foto: iStock / katleho Seisa

Alle Befunde und sämtliche Therapien übersichtlich gespeichert an einem Ort, dadurch mehr Transparenz, eine bessere gesundheitliche Versorgung und keine unnötigen doppelten Untersuchungen mehr: Das alles verspricht die elektronische Patientenakte (ePA). Rund 200.000 Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken, Pflegeheime und andere Gesundheitseinrichtungen sollen durch sie besser vernetzt werden und schneller Zugriff auf relevante Daten erhalten. Klingt sensationell – an der Umsetzung hapert es allerdings noch ein wenig.

Einige Startschwierigkeiten

So sind die Praxen zwar seit 1. Juli verpflichtet, auf Wunsch ihrer Patient:innen Kopien von deren Unterlagen in der ePA zu speichern. Allerdings gibt es dabei häufig noch technische Probleme. Auch das Thema Datenschutz bereitet vielen Kopfzerbrechen: Während der Testphase, die bis Ende 2021 läuft, können Patient:innen ihren behandelnden Ärzt:innen nämlich nur pauschal Zugriff auf sämtliche Unterlagen gewähren, was ganz klar gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Da die Daten kryptografisch verschlüsselt sind, ist jedoch zumindest sichergestellt, dass ohne vorherige Autorisierung durch den:die Patient:in niemand unberechtigt auf seine Akte zugreifen kann – auch nicht die Krankenkassen.

Alles an einem Ort

Wenn die bei einem solch gewaltigen Projekt kaum überraschenden Anfangsschwierigkeiten erst einmal aus dem Weg geräumt sind, dann sind die Zukunftsaussichten mit der ePA durchaus positiv: Versicherte erhalten über die zugehörige kostenlose App direkten Zugang zu ihren Krankheits- und Versorgungsdaten und können so jederzeit prüfen, welche Medikamente ihnen verschrieben wurden und welche Vorsorgetermine und Impfungen anstehen. Ab 1. Januar 2022 wird zudem das E-Rezept eingeführt, mit dem Versicherte dann in der App Hinweise zur Einnahme und Dosierung einsehen können. Und auch das Bonusheft vom Zahnarzt, Mutterpässe sowie CT- und MRT-Unterlagen sollen zukünftig in der ePA gespeichert werden. Noch einmal mehr Sinn macht die ePA für Menschen mit der Volkskrankheit Diabetes: So stehen in der ergänzenden elektronischen Patientenakte für Diabetespatienten (eDA) zukünftig Haus- und Fachärzten medizinische Empfehlungen und Leitlinien mit sofortigen Handlungsempfehlungen für Betroffene zur Verfügung.

Weitere Quellen:
KBV
Bundesministerium für Gesundheit

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