Gesundheits-Apps

Therapie per Smartphone

Von Hartmut Schumacher · 2023

Spezielle Gesundheits-Apps verwandeln das Smartphone und den PC in Therapiewerkzeuge. Seit Oktober 2020 dürfen die DiGAs, die digitalen Gesundheitsanwendungen, auf Rezept verschrieben werden. Noch geschieht das allerdings selten. Das liegt nicht nur an mangelnder Akzeptanz und niedrigem Bekanntheitsgrad, sondern auch an Datenschutzproblemen und an den Kosten.

Eine Person tippt etwas in einer Gesundheits-App ein.
Digitale Gesundheitsanwendungen unterstützen Patienten mit chronischen Erkrankungen. Foto: iStock / tadamichi

Nur vier Prozent aller Ärztinnen und Ärzte haben bislang Rezepte für derartige Apps ausgestellt. Das geht aus dem „DiGA-Report 2022“ der Techniker Krankenkasse und der Universität Bielefeld hervor. Ergebnis: In den Arztpraxen sind die digitalen Gesundheitsanwendungen noch nicht angekommen. 

Am häufigsten verordnet wurden Apps gegen Rückenschmerzen, Tinnitus und Migräne. Immerhin: 62,7 Prozent der befragten Patienten, die bereits eine DiGA ausprobiert hatten, waren mit dem Ergebnis zufrieden und gaben an, die App habe ihnen dabei geholfen, ihre Beschwerden zu lindern.

Gesundheits-Apps mit Interaktiven Kursen als Lückenfüller

Bei den meisten Apps handelt es sich letzten Endes um interaktive Kurse, die den Patienten Techniken vermitteln für den Umgang beispielsweise mit Panikstörungen, Depressionen, Diabetes, Schlafproblemen, Tinnitus oder Rückenschmerzen. Der Nutzen der Apps besteht in der Regel darin, dass sie die zeitliche Lücke zwischen den Arztbesuchen füllen, den Patienten also als jederzeit verfügbare digitale Berater dienen. Die Apps stellen nicht nur die therapeutischen Informationen in motivierender Weise dar, sondern erinnern den Patienten auch an seine Übungen und erlauben es ihm, Aufzeichnungen über seine Symptome anzufertigen, die er später dann dem Arzt vorlegen kann. Vereinzelt ist es zudem möglich, über die App schriftliche Antworten von Psychologen zu erhalten.

Zu teuer und zu unsicher?

Den Krankenkassen sind allerdings die „überhöhten Preise“ der Apps – eine App kostet im Schnitt 428 Euro pro Quartal – ein Dorn im Auge. Probleme gibt es auch beim Schutz der Patientendaten: Bei zwei der digitalen Gesundheitsanwendungen haben Sicherheitsexperten im Juni dieses Jahres Lücken gefunden, die es erlaubten, ohne großen Aufwand Patientendaten unberechtigterweise abzurufen. Ein gewisser Trost: Ab April 2023 gelten für die Apps strengere Regeln bezüglich Datenschutz und Informationssicherheit.

Vom Bund geprüft

Smartphone-Apps und Web-Anwendungen, die „die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen“ unterstützen, sind im „DiGA-Verzeichnis“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgeführt. Derzeit sind dort 34 DiGAs gelistet. Jede App wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf „Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz“ geprüft. Für den Nachweis der mit der App realisierbaren „positiven Versorgungseffekte“ hat der Hersteller ein Jahr lang Zeit, nachdem die App vorläufig in das Verzeichnis aufgenommen wurde.

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